Abrechnung

Als Privatpraxis können wir problemlos mit privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen abrechnen, die für gewöhnlich die vollen Behandlungskosten tragen. In Ausnahmefällen zahlen auch die gesetzlichen Krankenkassen zumindest den größten Teil der Kosten für die Privatbehandlung. Selbstverständlich können Sie die Behandlung auch als Selbstzahler finanzieren und können so unabhängig davon, wie Sie versichert sind, die Vorzüge der Privatbehandlung genießen.

Private Krankenversicherung

Von privaten Krankenversicherungen werden in der Regel alle Kosten übernommen. Es gibt zahlreiche unterschiedliche Tarife, deshalb empfehlen wir, die Bedingungen Ihres Tarifes vorher mit der Versicherung zu besprechen. Eine Checkliste mit Fragen an Ihre Versicherung haben wir in dieser pdf-Datei zusammengestellt:

Private Krankenversicherung und Beihilfe

Von Beihilfestellen werden für gewöhnlich alle Kosten übernommen. In aller Regel muss bei der Beihilfestelle nach der fünften Sitzung ein ausführlicher Antrag gestellt werden, die private Krankenversicherung schließt sich der Entscheidung der Beihilfestelle an. Sicherheitshalber sollten Sie die Fragen aus unserer Checkliste (hier öffnen) mit Ihrer privaten Krankenversicherung klären, bei der Beihilfestelle fordern Sie bitte die Antragsunterlagen für eine Psychotherapie an.

Selbstzahler

Selbstverständlich können Sie die Kosten selbst tragen. In diesem
Fall spielt es keine Rolle, wie Sie versichert sind. Welche
Behandlungskosten entstehen, haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Gesetzliche Krankenkassen

In Ausnahmefällen zahlen auch die gesetzlichen Krankenkassen zumindest einen Teil der Kosten für eine Privatbehandlung. Grund ist die schlechte Versorgungslage im Bereich der Psychotherapie, die sich in unzumutbaren Wartezeiten bei Kassenpraxen niederschlägt. Ausführliche Informationen zum Antragsverfahren und den Kosten haben wir hier für Sie zusammengestellt: Kostenerstattungsverfahren. Weitere Informationen zum Kostenerstattungsverfahren finden Sie auf der Seite der Bundespsychotherapeutenkammer.
Eine Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren bedeutet für uns durch die notwendigen Anträge einen hohen Verwaltungsaufwand mit dem Risiko, dass die Fortführung der Therapie nach fünf Sitzungen von der Krankenkasse abgelehnt wird – was für PatientIn und TherapeutIn gleichermaßen unangenehm ist. Wir können deshalb nur ein begrenztes Kontingent an Therapieplätzen im Kostenerstattungsverfahren anbieten, gleichzeitig ist die Nachfrage in unserer Praxis sehr groß.